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Strompreiszusammensetzung
Die Zusammensetzung des Strompreises
Auf den ersten Blick setzt sich der Strompreis zusammen aus einer monatlichen Grundgebühr sowie den Kosten für den Energieverbrauch.
Eine genauere Auflistung der Zusammensetzung des Strompreises, die von den Versorgern auf der Jahresrechnung aufgeführt ist, teilt die Kosten in die drei Bereiche Energielieferung, Netznutzung sowie Steuern und Abgaben auf.
Der Bereich Energielieferung umfasst die Kosten der bezogenen Energie. Diese bestehen zum einen aus den Kosten für die Herstellung des vom Lieferanten selbst erzeugten Stromes beziehungsweise dem Preis des von ihm auf dem Markt eingekauften Stroms und zum anderen aus einem Gewinnzuschlag des Anbieters. Ebenfalls werden hier die für Ablesung und Rechnungserstellung anfallenden kalkulatorischen Kosten eingerechnet.
Im Bereich der festen Kosten ist der Betrag, den der Anbieter für die ständige Lieferbereitschaft in Ansatz bringt, der Energielieferung zuzurechnen. Da Energie nur eingeschränkt speicherbar ist, muss immer mehr Strom produziert werden als aktuell abgerufen wird. Sonst würden die Netze bei einer unerwartet steigenden Nachfrage zusammenbrechen. Die Kosten dieser erforderlichen Mehrproduktion werden an den Kunden weitergegeben.
Bei Haushaltskunden beträgt der Anteil der Energielieferungskosten an der Stromrechnung 23 %.
Der zweite Bestandteil der Stromrechnung ist die Netznutzung. Hierzu gehören die Kosten für den Unterhalt und die Reperatur des Stromnetzes sowie die Zählermiete. Die Zählermiete ist als feste Gebühr im Grundpreis eingerechnet, während diie weiteren Netzkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Selbstverständlich gehört zu diesem Strompreisbestandteil auch der Gewinnzuschlag des Netzbetreibers, der vielfach mit dem Lieferanten identisch ist.
Bei Haushaltskunden beträgt der Anteil der Netznutzungskosten an der Stromrechnung etwa 36 %.
Der dritte Bestandteil der Stromrechnung sind Steuern und Abgaben. Die Konzessionsabgabe, welche nach Verbrauch fällig wird, erheben Gemeinden, um das Verlegen von Leitungen auf ihrem Gebiet zuzulassen.
Eine Umlage nach dem Kraft-Wärme-Koppelungsgesetz dient der Förderung moderner Anlagen, die neben Energie zugleich Wärme produzieren. Mit der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz werden alternative Energien gefördert. Die Ökosteuer soll zum Maßhalten beim Energieverbrauch anhalten.
Und auf den bislang bestehenden Gesamtpreis wird noch Mehrwertsteuer erhoben. Damit beträgt der Anteil von Steuern und Abgaben am Strompreis 41 %.